Gremien im Pastoralen Raum

Leitungsgremien im Pastoralen Raum

Der Pastoralausschuss (PA) ist das Leitungsgremium des Pastoralen Raums. In den Pastoralausschuss entsendet jeder PGR seine Vertreter. Außerdem wählen die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter und-innen einen Vertreter. Unter der Leitung eines gewählten Sprechers und des vom Bischofs bestimmten Leiters entscheidet der PA über wesentliche pastorale Anliegen aller beteiligten Pfarreien. Der Vorsitzende des Pastoralausschusses ist Markus Rees.


Auch die Verwaltungsräte bilden ein Gremium im pastoralen Raum. Da aber die Kirchengemeinden in Verwaltungsfragen selbständig sind, ist dies kein Entscheidungsgremium, sondern ein Koordinationsgremium. Die Versammlung der Verwaltungsräte heißt im Bistum Limburg: "Arbeitsgemeinschaft der Verwaltungsräte". 

 

Leitungsgremien in den Kirchengemeinden

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist die für vier Jahre gewählte Vertretung der Gemeindemitglieder. Er ist für die Gestaltung und Organisation des Gemeindelebens zusammen mit dem Pfarrer, der Gemeindereferentin und dem Verwaltungsrat verantwortlich. Er ist bestrebt, in der Gemeinde das Bewusstsein und die Mitverantwortung für alle Belange des Gemeindelebens zu wecken und zu stärken. Für seine vielseitigen Aufgaben benötigt er die Mithilfe seiner Ausschüsse und eine gute Verbindung zu allen in der Gemeinde tätigen Gruppen.

Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre neu gewählt. Seine Sitzungen sind öffentlich.

Verwaltungsrat

Dem Verwaltungsrat obliegt die Finanz-und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Seine Hauptaufgaben sind die Kontrolle der Ausgaben, die Feststellung der Planungsrechnung und der Jahresrechnung. Er hat Entscheidungen über bauliche Maßnahmen und in Personalfragen zu treffen. Nach der Beschlussfassung legt er die Planungsrechnung und die Jahresrechnung öffentlich aus.

Die Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat für vier Jahre gewählt. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.