Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist die für vier Jahre gewählte Vertretung der Gemeindemitglieder. Er ist für die Gestaltung und Organisation des Gemeindelebens zusammen mit dem Pfarrer, der Gemeindereferentin und dem Verwaltungsrat verantwortlich. Er ist bestrebt, in der Gemeinde das Bewusstsein und die Mitverantwortung für alle Belange des Gemeindelebens zu wecken und zu stärken. Für seine vielseitigen Aufgaben benötigt er die Mithilfe seiner Ausschüsse und eine gute Verbindung zu allen in der Gemeinde tätigen Ortsausschüssen. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.
Bei der Pfarrgemeinderatswahl 2011 hat die zukünftige neue Pfarrei: St. Laurentius, St. Margareta, St. Jakobus und St. Michael den ersten gemeinsamen Pfarrgemeinderat der neuen Pfarrei (ab 01.01.2012) gewählt.
Unser Bild zeigt den neuen Pfarrgemeinderat: Stephan Racky, Ingeborg Bosch, Anne Annau, Dagmar Hirtz-Weiser, Annika Nies, Thomas Giese, Linda Dürrich, Markus Schrankel, Irmard Theis, Beate Müller, Hilde Picard und Albert Kretschmer (von links nach rechts). Auf dem Bild fehlt Margit Sauer.
Zur Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates wurde gewählt: Linda Dürrich
Stellvertreter sind: Dagmar Hirtz-Weiser und Albert Kretschmer
Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegt die Finanz-und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Seine Hauptaufgaben sind die Kontrolle der Ausgaben, die Feststellung der Planungsrechnung und der Jahresrechnung. Er hat Entscheidungen über bauliche Maßnahmen und in Personalfragen zu treffen. Nach der Beschlussfassung legt er die Planungsrechnung und die Jahresrechnung öffentlich aus.
Die Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat für vier Jahre gewählt. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.